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EDV-Schulungen

Grundlegende EDV-Kenntnisse sind heute in fast allen Berufsfeldern Voraussetzung. Die Intervalle, in denen neue Produkte auf den Markt kommen, werden immer kürzer. Hier ist es wichtig am Ball zu bleiben.

Im Bereich der Rehabilitation von Menschen mit Blindheit / Sehbeeinträchtigung, aber auch als Zusatzqualifikation von arbeitssuchenden betroffenen Menschen, bieten diese Qualifikationen durchaus die Chance dadurch beruflich im Arbeitsverhältnis zu bleiben oder ein solches dadurch wieder zu erlangen.

Auch im privaten Bereich eröffnet der gelernte Umgang mit aktueller Hardware, modernen Hilfsmitteln, den aktuellen Betriebssystemen und Softwarepaketen den Weg zu mehr Selbstständigkeit in vielen Bereichen.

Wo sich sehende Menschen durch die sich oft selbsterklärenden grafischen Oberflächen recht schnell die Bedienung der neuen Produkte aneignen können, benötigen Menschen mit Blindheit / Sehbeeinträchtigung meist intensive Schulungen um die internen Strukturen dieser grafischen Bedienoberflächen zu verstehen.

Erläuterung

Durch den nötigen Einsatz der Hilfsmittel, wie Vergrößerungssoftware, Braillezeile, Sprachausgabe, geht der Moment der intuitiven Bedienbarkeit, welcher für sehende Anwender durch die grafische Darstellung erreicht wird, Anwenderinnen und Anwendern mit Blindheit / Sehbeeinträchtigung verloren. Dies muss durch ein verstärktes Hintergrundwissen über die internen Strukturen und die Systematik grafischer Bedienoberflächen kompensiert werden. Die Steuerung der Software mit der Maus wird weitgehend durch Tastaturkommandos ersetzt.

Ganz individuell werden hier Methoden und Bedienstrategien entwickelt, mit denen im Einzelfall eine größtmögliche Effektivität beim Arbeiten mit dem Computer erzielt werden kann.

Fördermöglichkeiten

In Niedersachsen kann eine EDV-Schulung die im Rahmen einer Selbsthilfemaßnahme in Anspruch genommen wird, bei Vorliegen der Voraussetzungen, durch Leistungen aus dem Landesblindenfonds gefördert werden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Antragstellung!

Im beruflichen Bereich, können blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Schulungen, z. B. bei Einführung neuer Hard- und Software, Übernahme eines neuen Aufgabengebietes etc., durch das Integrationsamt gefördert werden.

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